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Die Erfindung betrifft die Verwendung
von 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid
(trans-Pellitorin) als Aromastoff insbesondere als speichelfördernder
Aromastoff, bevorzugt in der Ernährung,
der Mundhygiene oder dem Genuss dienenden Zubereitungen. Ferner
betrifft die Erfindung Zubereitungen, Halbfertigwaren sowie Riech- , Aroma- und Geschmackstoffkompositionen,
enthaltend trans-Pellitorin sowie ein Verfahren zur Herstellung
von trans-Pellitorin.
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Speichelfördernde Stoffe werden z.B.
eingesetzt, um krankhafte Mundtrockenheit zu bekämpfen, den Appetit anzuregen
oder auch um die Mundhygiene zu verbessern, in dem durch den verstärkten Speichelfluss schädliche Stoffe
oder Keime aus der Mundhöhle
ausgespült
werden. In Nahrungsmittelzubereitungen werden dazu meist Genusssäuren eingesetzt,
z.B. Zitronen-, Wein- oder Äpfelsäure. Spezielle,
die Speicheldrüsen
anregende Stoffe wie z.B. das aus dem Jaborandi-Baum gewonnene Pilocarpin
werden bei krankhafter Mundtrockenheit eingesetzt (Acta Med. Croatica
2000, 54, 65-67). Solche hochpotenten cholinergen Parasympathomimetika
haben jedoch meist gravierende Nebenwirkungen und sind teilweise
sehr giftig.
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Unter den langkettigen Fettsäurealkylamiden
wurde 2E,6Z,8E-Decatriensäure-N-isobutylamid (Spilanthol)
als stark speichelfördernd
und kribbelnd beschrieben. Spilanthol ist aber zugleich vor allem
scharf und stark betäubend
sowie adstringierend (Lebensm.-Wiss. u. -Technol. 1992, 25, 417–421). Andere,
längerkettige Polyensäure-N-isobutylamide
oder Polyinsäure-N-isobutylamide
scheinen zwar stärker
speichelanregend zu sein, zeigen aber einen zusätzlich bitteren Geschmackseindruck
(vgl. vorhergehendes Zitat).
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
war es, einen. Stoff mit einem speichelfördernden und/oder kribbelndem
Effekt sowie einem an sonsten weitgehend neutralen Aromaprofil zu
entwickeln, der als Aromastoff in Zubereitungen eingearbeitet wer den
kann, insbesondere in der Ernährung,
der Mundhygiene oder dem Genuss dienenden Zubereitungen.
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Die Erfindung betrifft daher die
Verwendung von 2E,4E-Decadiensäureisobutylamid
(trans-Pellitorin) als Aromastoff bevorzugt als Aromastoff mit einem
speichelfördernden
und/oder kribbelndem Effekt, insbesondere bevorzugt als Aromastoff
mit speichelfördernden
und/oder kribbelndem Effekt in der Ernährung, der Mundhygiene oder
dem Genuss dienenden Zubereitungen.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden
Erfindung sind Zubereitungen, Halbfertigwaren und Riech-, Aroma-
und Geschmackstoffkompositionen, enthaltend 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid,
bevorzugt enthaltend synthetisches 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid.
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Das erfindungsgemäße trans-Pellitorin zeigt bei
der sensorischen Untersuchung einen angenehmen, speichelanregenden
und schwach prickelnden sensorischen Eindruck, der relativ lang
anhält. Überraschenderweise
ist nur noch ein speichelanregender Effekt zu beobachten, wenn die
Konzentration unterhalb von 20 ppm, insbesondere unterhalb von 10
ppm im Endprodukt, beispielsweise einer fertigen Zubereitung, liegt.
Dabei sind keine weiteren sensorischen Eindrücke zu erkennen, so dass das
Geschmacksprofil sehr neutral ist. Das weitgehend neutrale Geschmacksprofil
stellt einen wesentlichen Vorteil bei der Einarbeitung in Zubereitungen
dar, da das trans-Pellitorin
keine Veränderung
oder Verfälschung
des Geschmacksprofils der Zubereitung hervorruft.
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Dies ist insbesondere deshalb überraschend,
da in J. Am. Chem. Soc. 1953, Bd. 75, 2584–2586 bei Verkostung des trans-Pellitorins
in purum neben einem erhöhten
Speichelfluss eine stark brennende Wirkung auf der Zunge beschrieben
ist. Sein sensorischer Eindruck wurde auch als vorwiegend betäubend beschrieben (J.
Agric. Food Chem, 1981, Bd. 29, Seiten 115ff. oder Fitoterapia,
2001, Band 72, Seiten 197ff.).
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Das natürliche Vorkommen von reinem
2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid
wurde vielfach in der Literatur beschrieben; z.B. kommt es in Pfeffer
vor (Übersicht
G.M. Strunz, Stud. Nat. Prod. Chem. 2000, Band 24 (Bioactive Natural
Products (Part E)), 683-738).
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Natürliche Produkte, wie z.B. natürliche Extrakte,
die trans-Pellitorin enthalten, weisen zusätzliche Aromawirkungen und
daher kein neutrales Geschmacksprofil auf. Dies ist eine oftmals
unerwünschte
Eigenschaft natürlicher
Produkte bei der Einarbeitung in Zubereitungen. Daher ist die Verwendung
von synthetisiertem, d.h. synthetischem, trans-Pellitorin in der
vorliegenden Erfindung bevorzugt.
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In einer besonders bevorzugten Ausführung der
Erfindung wird 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid in
Kombination mit anderen speichelfördernden, prickelnd, scharf
und/oder warm schmeckenden Substanzen oder pflanzlichen Extrakten
verwendet. Auf diese Weise kann gezielt ein besonders abgerundetes
sensorisches Profil erreicht werden.
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Andere speichelfördernde, prickelnd, scharf
und/oder warm schmeckende Substanzen können beispielsweise Genusssäuren (beispielsweise
Zitronensäure, Äpfelsäure, Weinsäure), Capsaicin,
Dihydrocapsaicin, Gingerol, Paradol, Shogaol, Piperin, Carbonsäure-N-vanillylamide,
insbesondere Nonansäure-N-vanillylamid,
2-Alkensäureamide,
insbesondere 2-Nonensäure-N-isobutylamid,
Spilanthol, 2-Nonensäure-N-4-hydroxy-3-methoxyphenylamid,
Alkylether von 4-Hydroxy-3-methoxybenzylalkohol, insbesonders 4-Hydroxy-3-methoxybenzyl-n-butylether,
Alkylether von 4-Acyloxy-3-methoxybenzylalkohol, insbesondere 4-Acetyloxy-3-methoxybenzyl-n-butylether
und 4-Acetyloxy-3-methoxybenzyl-n-hexylether, Alkylether von 3-Hydroxy-4-methoxybenzylalkohol,
Alkylether von 3,4-Dimethoxybenzylalkohol, Alkylether von 3-Ethoxy-4-hydroxybenzylalkohol,
Alkylether von 3,4-Methylendioxybenzylalkohol, (4-Hydroxy-3-methoxyphenyl)essigsäureamide,
insbesonders (4-Hydroxy-3-methoxyphenyl)essigsäure-N-n-octylamid,
Ferulasäurephenethylamiden, Nicotinaldehyd,
Methylnicotinat, Propylnicotinat, 2-Butoxyethylnicotinat, Benzylnicotinat,
1-Acetoxychavicol, Polygodial, Isodrimeninol oder Pilocarpin sein.
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Das trans-Pellitorin kann vorteilhafterweise
mit mindestens einem weiteren N-Isobutylamid aus der Gruppe Decansäure, 2E-Decensäure, 2E,4Z-Decadiensäure, 2Z,4E-Decadiensäure, 2Z,4Z-Decadiensäure, 2E,4Z,7Z-Decatiensäure, 3Z,5E-Decadiensäure oder
3Z,5E,7Z-Decatiensäure
verwendet werden. Bevorzugt ist eine Mischung von mindestens 80
Gew.-% 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid
und höchstens
20 Gew.-% 2E,4Z-Decadiensäure-N-isobutylamid.
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Speichelfördernde, prickelnd, scharf
und/oder warm schmeckende pflanzliche Extrakte können alle für die Ernährung oder Mundhygiene geeigneten
pflanzlichen Extrakte sein, die einen speichelfördernden, prickelnden, scharfen
und/oder warmen sensorischen Eindruck hervorrufen. Bevorzugt als
pflanzliche Extrakte sind beispielsweise Pfefferextrakt (Piper ssp.,
insbesondere Piper nigrum), Wasserpfefferextrakt (Polygonum ssp.,
insbesondere Polygonum hydropiper), Extrakte aus Allium ssp. (insbesondere
Zwiebel und Knoblauchextrakte), Extrakte aus Rettich (Raphanus ssp.
), Meerrettichextrakte (Cochlearia armoracia), Extrakte aus schwarzem
(Brassica nigra), wildem oder gelbem Senf (Sinapis ssp., insbesondere
Sinapis arvensis und Sinapis alba), Bertramwurzel-Extrakte (Ancyclus
ssp., insbesondere Anacylcus pyrethrum L.), Sonnenhutextrakte (Echinaceae
ssp.), Extrakte aus Szechuan-Pfeffer (Zanthoxylum ssp., insbesondere
Zanthoxylum piperitum), Spilanthesextrakt (Spilanthes ssp., insbesondere
Spilanthes acmella), Chiliextrakt (Capsicum ssp., insbesondere Capsicum
frutescens), Paradieskörner-Extrakt
(Aframomum ssp., insbesondere Aframomum melegueta [Rose] K. Schurr.),
Ingwerextrakt (Zingiber ssp., insbesondere Zingiber officinale),
Galangaextrakt (Kaempferia galanga oder Alpinia galanga) und Jaborandi-Extrakt
(Pilocarpus-Spezies, insbesondere Pilocarpus jaborandi).
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Die erfindungsgemäßen pflanzlichen Extrakte können aus
den entsprechenden frischen oder getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen,
insbesondere aber aus weißen, grünen oder
schwarzen Pfefferkörnern, Wasserpfefferkörnern, Zwiebeln
und Knoblauch, Rettichwurzel, Meerrettich, Senfkörnern, Sonnenhutwurzeln, Bertramwurzel,
Pflanzenteilen der Zanthoxylum-Arten, Pflanzenteilen der Spilanthes-Arten,
Chilischoten, Paradieskörnern
oder Ingwer- oder Galangawurzeln sowie Jaborandi gewonnen werden. Üblicherweise
werden die getrockneten Pflanzenteile, die vorzugsweise vorher zerkleinert
wurden, mit einem für
Nahrungs- und Genussmittel geeigneten Lösungsmittel, vorzugsweise Ethanol,
Wasser, Hexan oder Heptan oder Ethanol/Wasser-Gemischen, bei 0°C bis zum
Siedepunkt des jeweiligen Lösungsmittels
oder Lösungsmittelgemisches
extrahiert, anschließend
filtriert und das Filtrat ganz oder teilweise eingeengt, vorzugsweise
durch Destillation, Gefrier- oder Sprühtrocknung. Der so erhaltene
Rohextrakt kann dann noch weiter aufgearbeitet werden, beispielsweise
mit Wasserdampf behandelt, meist bei Drücken von 0,01 mbar bis Normaldruck,
und/oder in einem für
Nahrungs- und Genussmittel geeigneten Lösungsmittel aufgenommen werden.
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Ein für Nahrungs- und Genussmittel
geeignetes Lösungsmittel
kann beispielsweise sein: Wasser, Ethanol, Methanol, Propylenglycol,
Glycerin, Aceton, Dichlormethan, Essigsäureethylester, Diethylether,
Hexan, Heptan, Triacetin, pflanzliche Öle oder Fette, sowie superkritisches
Kohlendioxid oder Gemische der vorgenannten Lösungsmittel.
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Die bisher in der Literatur beschriebenen
Synthesen zu trans-Pellitorin sind vielstufig mit moderaten bis
schlechten Ausbeuten (J. Am. Chem. Soc. 1953, Bd. 75, 2584– 2586)
oder verwenden toxische Reagenzien wie z.B. das toxische Selendioxid
(Bull. Chem. Soc. Jpn., 1984, Bd. 57, Seiten 3013ff.).
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Die Erfindung betrifft daher außerdem ein
Verfahren zur Herstellung von 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid, dadurch
gekennzeichnet, dass
- a) ein 2E,4E- oder 2E,4Z-Decadiensäureester
oder ein Gemisch dieser Ester mit Isobutylamin in Gegenwart eines
Katalysators umgesetzt wird und
- b) das in Schritt a) gebildete Produkt, gegebenenfalls nach
Reinigungsschritten, zum 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid isomerisiert
wird;
oder - i) ein 2E,4Z-Decadiensäureester
oder ein Gemisch aus 2E,4E- und 2E,4Z-Decadiensäureester zum 2E,4E-Decadiensäureester
isomerisiert wird und
- ii) das in Schritt i) gebildete Produkt, gegebenenfalls nach
Reinigungsschritten, mit Isobutylamin in Gegenwart eines Katalysators
umgesetzt wird.
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Selbstverständlich kann man Schritt i)
weglassen und direkt einen 2E,4E-Decadiensäureester in die Umsetzung mit
Isobutylamin einsetzen.
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Vorteilhaft ist ein Verfahren, dadurch
gekennzeichnet, dass die Umsetzung mit Isobutylamin in Gegenwart
eines Katalysators, bevorzugt eines Enzyms, insbesondere eines Enzyms
mit Lipaseaktivität,
wobei das Enzym als freies Protein oder an einen Träger assoziiert
vorliegen kann, erfolgt,
man das resultierende Reaktionsgemisch
mit nicht umgesetztem 2,4-Decadiensäureester gegebenenfalls einer
Verseifung, bevorzugt mit einem Enzym in einem wässrigen Medium oder einer mit
Wasser verdünnten Base,
insbesondere bevorzugt einer wässrigen
Lösung
von anorganischen basischen Salzen, unterzieht,
die gebildete
2,4-Decadiensäure,
bevorzugt extraktiv, abtrennt,
das gereinigte oder ungereinigte
Rohprodukt zum 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid
isomerisiert und
anschließend
das Gemisch mit physikalisch chemischen Methoden, bevorzugt durch
Kristallisation, Chromatographie, Destillation oder Codestillation,
aufreinigt.
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Das Verfahren kann anhand des folgenden
Formelschemas verdeutlicht werden:
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Überraschenderweise
wurde festgestellt, dass das erfindungsgemäße Verfahren einen sehr einfachen Zugang
zu großen,
leicht zu reinigenden Mengen des gewünschten 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamids
ermöglicht.
Zudem kann so bei Einsatz von natürlichen Reagenzien im Sinne
der Aromastoffverordnung natürliches
trans-Pellitorin
gewonnen werden.
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Bei den 2E,4E- oder 2E,4Z-Decadiensäureestern
handelt es sich vorteilhafterweise um Ester der 2E,4E- oder 2E,4Z-Decadiensäure mit
aliphatischen einwertigen Alkoholen mit 1 bis 20 C-Atomen, insbesondere
aber Methanol, Ethanol, 1-Propanol, 2-Propanol, 1-Butanol, 2-Butanol, 2-Methyl-1-propanol,
2-Methyl-2-propanol, 1-Pentanol, 2-Pentanol, 3-Pentanol, 1-Hexanol,
2-Hexanol, 3-Hexanol, 1-Heptanol, 2-Heptanol, 3-Heptanol, 4-Heptanol, 1-Octanol,
2-Octanol, 1-Nonano1, 1-Decanol, 1-Undecanol, 1-Dodecanol, 1-Tridecanol,
1-Tetradecanol, 1-Pentadecanol, 1-Hexadecanol, 1-Heptadecanol, 1-Octadecanol,
1-Nonadecanol, 1-Eicosanol
oder mehrwertigen Alkoholen mit
2 bis 18 C-Atomen wie Ethylenglycol, 1,2-Propylenglycol, 1,3-Propylenglycol, Glycerin,
Pentaerythrit, Zuckeralkoholen wie Erythritol, Sorbitol, Glucitol,
Mannit, Monosaccharide wie Tetraosen, z.B. Erythrose oder Threose,
Pentaosen, z.B. Arabinose, Ribose, Lyxose, Xylose, Hexaosen wie
Allose, Altrose, Galactose, Mannose, Gulose, Idose, Glucose, Talose,
Fructose, Oligosaccharide wie Maltose, Raffinose, Sucrose, Maltooligosaccharide
oder Lactose, wobei die weiteren OH-Gruppen der mehrwertigen Alkohole
mit aliphatischen, gesättigten
oder ungesättigten
Carbonsäuren
verestert sein können,
sowie deren Gemische oder gesättigter
oder ungesättigter
Hydroxycarbonsäuren
mit 4 bis 20 C-Atomen,
die ihrerseits wieder mit den erwähnten Alkoholen verestert sein
können.
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Vorteilhafte aliphatische, gesättigte oder
ungesättigte
Carbonsäuren
im Sinne der Erfindung sind gesättigte
oder ein- oder mehrfach ungesättigte
lineare Carbonsäuren
mit 2 bis 26 Kohlenstoffatomen, insbesondere aber Essigsäure, Propionsäure, Buttersäure, Pentansäure, Hexansäure, Heptansäure, Octansäure, Nonansäure, 2E-Nonensäure, Decansäure, 2E-Decensäure, die
verschiedenen Isomere der Decadien- oder Decatriensäure, z.B.
2E,4E-Decadiensäure,
2E,4Z-Decadiensäure,
2E,4Z,7Z-Decatriensäure,
3Z,5E-Decadiensäure,
3Z,5E,7Z-Decatriensäure,
Deca-2,8-dien-4,6-dünsäure, Deca-2-en-4,6,8-trünsäure, Undecansäure, Dodecansäure, Tridecansäure, Tetradecansäure, Pentadecansäure, Hexadecansäure, 9E-
oder 9Z-Hexadecensäure,
Heptadecansäure,
Octadecansäure,
9E- oder 9Z- oder 11E- oder 11Z-Octadecensäure, die verschiedenen geometrischen
Isomeren der 9,12-Octadecadiensäure,
der 6,9,12-Octadecatriensäure, der 9,12,15-Octadecatriensäure, der
6,9,12,15-Octadecatetraensäure,
die Nonadecansäure,
die Eicosansäure, die
verschiedenen geometrischen Isomeren der Eicosaensäure, der
11,14-Eicosadiensäure,
der 8,11,14-Eicosatriensäure,
der 5,8,11,14-Eicosatetraensäure,
der 5,8,11,14,17-Eicosapentaensäure,
der 10,13,16-Docosatriensäure, der
7,10,13,16-Docosatetraensäure,
der 4,7,10,13,16-Docosapentaensäure
und der 4,7,10,13,16,19-Docosahexaensäure.
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Die 2,4-Decadiensäureester im Sinne der Erfindung
können
bevorzugt in Form natürlicher
oder angereicherter prozessierter Triglyceride, beispielsweise aus
Stillingiaöl,
oder als Methyl- oder Ethylester vorliegen. Besonders bevorzugt
ist ein durch enzymatische Umesterung von Stillingiaöl in Ethanol
und anschließende Destillation
erhaltene Fraktion, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens
80 Gew.-% Ethyl-2E,4Z-decadienoat
enthält.
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Isomerisierung im Sinne der Erfindung
bedeutet, dass die anderen, nicht dem trans-Pellitorin entsprechenden möglichen
geometrische Isomere des 2,4-Decadiensäure-Restes (2E,4Z-, 2Z,4Z- oder 2Z,4E-)
durch an sich bekannte Methoden zum 2E,4E-Isomer umgewandelt werden. Bevorzugt
wird das 2E,4Z-Isomer durch Behandlung mit Iod oder durch Bestrahlung
mit UV-Licht (Wellenlänge
zwischen 250 und 320 nm) in das 2E,4E-Isomer umgewandelt. Die Isomerisierung
kann an den 2,4-Decadiensäure-N-isobutylamiden
oder den 2,4-Decadiensäureestern
durchgeführt
werden.
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Weiterer Gegenstand der Erfindung
sind der Ernährung
oder dem Genuss dienende Zubereitungen, enthaltend 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid
in einer wirksamen Menge und gegebenenfalls andere übliche Grund-,
Hilfs- und Zusatzstoffe für
Nahrungs- und Genussmittel. Diese Zubereitungen enthalten in der
Regel 0,000001 Gew.-% (0,01 ppm) bis 0,05 Gew.-% (500 ppm), bevorzugt
0,00001 Gew.-% (0,1 ppm) bis 0,005 Gew.-% (50 ppm), besonders bevorzugt
bevorzugt 0,00001 Gew.-% (0,1 ppm) bis 0,0015 Gew.-% (15 ppm), an
2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung. Weitere übliche Grund-,
Hilfs- und Zusatzstoffe für
Nahrungs- oder Genussmittel können
in Mengen von 0,000001 bis 99,999999 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis
80 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung, enthalten
sein. Ferner können
die Zubereitungen Wasser in einer Menge bis zu 99,999999 Gew.-%,
vorzugsweise 5 bis 80 Gew.%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung,
aufweisen.
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Die der Ernährung oder dem Genuss dienenden
Zubereitungen im Sinne der Erfindung sind z.B. Backwaren (z.B. Brot,
Trockenkekse, Kuchen, sonstiges Gebäck), Süßwaren (z.B. Schokoladen, Fruchtgummi, Hart-
und Weichkaramellen, Kaugummi), alkoholische oder nicht-alkoholische
Getränke
(z.B. Kaffee, Tee, Wein, weinhaltige Getränke, Bier, bierhaltige Getränke, Liköre, Schnäpse, Weinbrände, fruchthaltige
Limonaden, isotonische Getränke,
Erfrischungsgetränke,
Nektare, Obst- und
Gemüsesäfte, Frucht-
oder Gemüsesaftzubereitungen),
Instantgetränke,
Fleischprodukte (z.B. Schinken, Frischwurst- oder Rohwurstzubereitungen), Eier
oder Eiprodukte (Trockenei, Eiweiß, Eigelb), Getreideprodukte
(z.B. Frühstückscerealien,
Müsliriegel), Milchprodukte
(z.B. Milchgetränke,
Milcheis, Joghurt, Kefir, Frischkäse, Weichkäse, Hartkäse, Trockenmilchpulver, Molke,
Butter, Buttermilch), Fruchtzubereitungen (z.B. Konfitüren, Fruchteis,
Fruchtsoßen),
Gemüsezubereitungen
(z.B. Ketchup, Soßen,
Trockengemüse),
Knabberartikel (z.B. gebackene oder frittierte Kartoffelchips oder
Kartoffelteigprodukte, Extrudate auf Mais- oder Erd nussbasis), Produkte
auf Fett- und Ölbasis
oder Emulsionen derselben (z.B. Mayonnaise, Remoulade, Dressings),
Fertiggerichte und Suppen, Gewürze, Würzmischungen
sowie insbesondere Aufstreuwürzungen
(Seasonings), die im Snackbereich Anwendung finden. Die Zubereitungen
im Sinne der Erfindung können
auch als Halbfertigware zur Herstellung weiterer der Ernährung oder
dem Genuss dienenden Zubereitungen dienen. Die Zubereitungen im
Sinne der Erfindung können
auch in Form von Kapseln, Tabletten (nichtüberzogene sowie überzogene
Tabletten, z.B. magensaftresistente Überzüge), Dragees, Granulaten, Pellets,
Feststoffmischungen, Dispersionen in flüssigen Phasen, als Emulsionen,
als Pulver, als Lösungen,
als Pasten oder als andere schluck- oder kaubare Zubereitungen als
Nahrungsergänzungsmittel
vorliegen.
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Ein besonders bevorzugte Ausführung der
Erfindung sind der Mundhygiene dienende Zubereitungen, insbesondere
Zahnpflegemittel wie Zahnpasten, Zahngele, Zahnpulver, Mundwässer, Kaugummis
und andere Mundpflegemittel, enthaltend 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid
in einer wirksamen Menge und gegebenenfalls andere übliche Grund-,
Hilfs- und Zusatzstoffe für
solche Zubereitungen. Sie enthalten in der Regel 0,000001 Gew.-%
(0,01 ppm) bis 0,05 Gew.-% (500 ppm), bevorzugt 0,00001 Gew.-% (0,1
ppm) bis 0,005 Gew.-% (50 ppm), besonders bevorzugt bevorzugt 0,00001
Gew.-% (0,1 ppm) bis 0,0015 Gew.-% (15 ppm), bezogen auf das Gesamtgewicht
der Zubereitung, an 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid. Weitere übliche Grund-,
Hilfs- und Zusatzstoffe für
die der Mundhygiene dienenden Zubereitungen können in Mengen von 0,000001
bis 99,999999 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 80 Gew.-%, bezogen auf
das Gesamtgewicht der Zubereitung, enthalten sein. Ferner können die
Zubereitungen Wasser in einer Menge bis zu 99,999999 Gew.-%, vorzugsweise
5 bis 80 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zubereitung,
aufweisen.
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Zahnpflegemittel, enthaltend 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid,
bestehen im allgemeinen aus einem abrasiven System (Schleif- oder
Poliermittel), wie z.B. Kieselsäuren,
Calciumcarbonaten, Calciumphosphaten, Aluminiumoxiden und/oder Hydroxylapatiten,
aus oberflächenaktiven
Substanzen, wie z.B. Natriumlaurylsulfat, Natriumlaurylsarcosinat
und/oder Cocamidopropylbetain, aus Feuchthaltemitteln, wie z.B.
Glycerin und/oder Sorbit, aus Verdickungsmitteln, wie z.B. Carboxymethylcellulose,
Polyethylenglycolen, Carrageenanen und/oder Laponiten®, aus
Süßstoffen,
wie z.B. Saccharin, aus Stabilisatoren und aus aktiven Wirkstoffen,
wie z.B. Natriumfluorid, Natriummonofluorphosphat, Zinndifluorid,
quartären
Ammoniumfluoriden, Zinkcitrat, Zinksulfat, Zinnpyrophosphat, Zinndichlorid,
Mischungen verschiedener Pyrophosphate, Triclosan, Cetylpyridiniumchlorid,
Aluminiumlactat, Kaliumcitrat, Kaliumnitrat, Kaliumchlorid, Strontiumchlorid,
Wasserstoffperoxid, Aromen und/oder Natriumbicarbonat.
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Kaugummis, enthaltend 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid,
bestehen im allgemeinen aus einer Kaugummibase, d.h. einer beim
Kauen plastische werdenden Kaumasse, aus Zuckern verschiedener Arten, Zuckeraustauschstoffen,
Süßstoffen,
Zuckeralkoholen, Feuchthaltemitteln, Verdickern, Emulgatoren, Aromen und
Stabilisatoren.
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Die erfindungsgemäßen Zubereitungen, enthaltend
2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid,
können dergestalt
hergestellt werden, dass 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid als Substanz,
als Lösung
oder in Form eines Gemisches mit einem festen oder flüssigen Trägerstoff
in die der Ernährung,
der Mundhygiene oder dem Genuss dienenden Zubereitungen eingearbeitet
werden. Vorteilhafterweise können
die als Lösungen
vorliegenden erfindungsgemäßen Zubereitungen,
enthaltend 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid,
auch durch Sprühtrocknung
in eine feste Zubereitung überführt werden.
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Zur Herstellung der Zubereitungen
können
in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform die 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid
und gegebenenfalls andere Bestandteile der erfindungsgemäßen Zubereitung
auch vorher in Emulsionen, in Liposomen, z.B. ausgehend von Phosphatidylcholin,
in Microsphären,
in Nanosphären
oder auch in Kapseln aus einer für
Lebens- und Genussmittel geeigneten Matrix, z.B. aus Stärke, Stärkederivaten,
anderen Polysacchariden, natürlichen
Fetten, natürlichen
Wachsen oder aus Proteinen, z.B. Gelatine, eingearbeitet werden.
Eine weitere Ausführungsform
besteht darin, dass 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid vorher mit
geeigneten Komplexbildnern, beispielsweise mit Cyclodextrinen oder
Cyclodextrinderivaten, bevorzugt -Cyclodextrin, komplexiert werden
und in dieser Form eingesetzt werden.
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Als andere Bestandteile für die erfindungsgemäßen, der
Ernährung
oder dem Genuss dienenden Zubereitungen können weitere übliche Grund-,
Hilfs- und Zusatzstoffe für
Nahrungs- oder Genussmittel verwendet werden, z.B. Wasser, Gemische
frischer oder prozessierter, pflanzlicher oder tierischer Grund-
oder Rohstoffe (z.B. rohes, gebratenes, getrocknetes, fermentiertes,
geräuchertes
und/oder gekochtes Fleisch, Ei, Knochen, Knorpel, Fisch, Krusten-
und Schalentiere, Gemüse,
Früchte,
Kräuter,
Nüsse,
Gemüse-
oder Fruchtsäfte oder
-pasten oder deren Gemische), verdauliche oder nicht verdauliche
Kohlenhydrate (z.B. Saccharose, Maltose, Fructose, Glucose, Dextrine,
Amylose, Amylopektin, Inulin, Xylane, Cellulose), Zuckeralkohole
(z.B. Sorbit, Mannitol, Xylitol), natürliche oder gehärtete Fette
(z.B. Talg, Schmalz, Palmfett, Kokosfett, gehärtetes Pflanzenfett), fette Öle (z.B.
Sonnenblumenöl,
Erdnussöl,
Maiskeimöl,
Distelöl,
Olivenöl,
Walnussöl,
Fischöl, Sojaöl, Sesamöl), Fettsäuren oder
deren Salze (z.B. Kaliumstearat, Kaliumpalmitat), proteinogene oder nicht-proteinogene
Aminosäuren
und verwandte Verbindungen (z.B. Taurin, Kreatin, Kreatinin), Peptide,
native oder prozessierte Proteine (z.B. Gelatine), Enzyme (z.B.
Peptidasen, Glucosidasen, Lipasen), Nukleinsäuren, Nucleotide (Inositolphosphat),
geschmacksmodulierende Stoffe (z.B. Natriumglutamat, 2-Phenoxypropionsäure), Emulgatoren
(z.B. Lecithine, Diacylglycerole), Stabilisatoren (z.B. Carageenan,
Alginat, Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl), Konservierungsstoffe
(z.B. Benzoesäure,
Sorbinsäure),
Antioxidantien (z.B. Tocopherol, Ascorbinsäure), Chelatoren (z.B. Citronensäure), organische
oder anorganische Säuerungsmittel
(z.B. Äpfelsäure, Essigsäure, Citronensäure, Weinsäure, Phosphorsäure), Bitterstoffe
(z.B. Chinin, Coffein, Limonin), Süßstoffe (z.B. Saccharin, Cyclamat,
Aspartam, Neotam, Neohesperidindihydrochalkon), mineralische Salze (z.B.
Natriumchlorid, Kalium chlorid, Magnesiumchlorid, Natriumphosphate),
die enzymatische Bräunung
verhindernde Stoffe (z.B. Sulfit, Ascorbinsäure), etherische Öle, Pflanzenextrakte,
natürliche
oder synthetische Farbstoffe oder Farbpigmente (z.B. Carotinoide,
Flavonoide, Anthocyane, Chlorophyll und deren Derivate), Gewürze, sowie
Riechstoffe, synthetische, natürliche
oder naturidentische Aroma- und Geschmackstoffe.
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Bevorzugt können die erfindungsgemäßen Zubereitungen
auch noch eine Aromakomposition enthalten, um den Geschmack und/oder
Geruch der Zubereitung abzurunden und zu verfeinern. Geeignete Aromakompositionen
enthalten z.B. synthetische, natürliche
oder naturidentische Aromastoffe sowie Riechstoffe, insbesondere
aber auch andere speichelfördernde,
prickelnd, scharf oder warm schmeckende Substanzen oder Pflanzenextrakte.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung
ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Zubereitungen als Halbfertigwaren
zur Aromatisierung von daraus gefertigten Zubereitungen als Fertigwaren.
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Weiterer Gegenstand der Erfindung
sind Riech-, Aroma- und Geschmackstoffkompositionen, enthaltend
2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid.
Diese Kompositionen enthalten in der Regel 0,001 Gew.-% bis 5 Gew.-%,
bevorzugt 0,01 Gew.-% bis 2 Gew.-%, besonders bevorzugt bevorzugt
0,05 Gew.-% bis 1 Gew.-% an 2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Komposition.
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Die Erfindung kann anhand der folgenden
Beispiele erläutert
werden.
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Beispiele
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Beispiel 1:
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2E,4E-Decadiensäure-N-isobutylamid
(trans-Pellitorin) durch enzymatische Umsetzung mit Ethyl-2E,4Z-decadienoat
mit anschließender
Isomerisierung
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Umsetzung mit Isobutylamin:
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10 g Ethyl-2E,4Z-decadienoat, 4,7
g Chirazym L-2 (c.-f., C2, lyo., Katalog-Nr. 1859242, Roche Diagnostics,
Basel, Schweiz) und 4 g Isobutylamin wurden bei 55°C 4 Tage
gerührt.
Der Ansatz wurde mit 100 ml Diethylether versetzt und filtriert;
das Filtrat wurde im Vakuum eingedampft (Rohausbeute 15,2 g). Das
Produkt wurde in 10 %iger KOH/Methanol (1:1-Gemisch) 45 min bei
Raumtemperatur gerührt,
mit Ether extrahiert, die etherische Phase über Natriumsulfat getrocknet,
filtriert und das Filtrat eingedampft. Das rohe Zwischenprodukt
wurde an Kieselgel 60 chromatographiert (Eluent Hexan/Ethylacetat
10:1 (v/v)). Ausbeute 9,1 g (GC: 99,4 %).
1H-NMR
(CDCl3; 200 MHz): δ = 7,56 (1H, ddd, 11,5 Hz, 14,9
Hz, 1.0 Hz), 6,08 (1H, dddd 11,5 Hz, 10,8 Hz, 1,4 Hz, 0,6 Hz), 5,82
(1H, d, 14,9 Hz), 5,79 (1H, dtd 10,8 Hz, 7,8 Hz, 0,9 Hz), 5,50 (1H,
bs), 3,18 (2H, dd, 6,8 Hz, 6,1 Hz), 2,36-2,22 (2H, m), 1,81 (1H,
m, 6,7 Hz), 1,50-1,22 (6H,m), 0,93 (6H, d, 6,7 Hz), 0,88 (3H, m)
ppm.
13C-NMR (CDCl3;
50 MHz): δ =
166,34 (C), 140,07 (CH), 135,76 (CH), 126,28 (CH), 123,78 (CH),
46,96 (CH2), 31,41 (CH2),
29,14 (CH2), 28,63 (CH), 28,15 (CH2), 22,52 (CH2),
20,15 (CH3), 14,02 (CH3)
ppm.
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Isomerisierung:
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277 mg des gereinigten 2E,4Z-Decadiensäure-N-isobutylamids
wurden mit 29 mg Iod in 10 ml Toluol eine Stunde bei Raumtemperatur
gerührt.
Die Mischung wurde an Kieselgel 60 mit dem Eluenten Hexan/Ethylacetat
5:1 (v/v) chromatographiert. Ausbeute: 61 mg (Reinheit > 95 %, NMR).
1H-NMR (CDCl3; 200
MHz): δ =
7,19 (1H, dd, 14,9 Hz, 9,7 Hz), 6,13 (1H, dd 15,1 Hz, 9,6 Hz), 6,07
(1H, dd, 15,1 Hz, 6,4 Hz), 5,75 (1H, d 14,9 Hz), 5,50 (1H, bs),
3,17 (2H, dd, 6,9 Hz, 6,1 Hz), 2,14 (2H, dd, 7Hz, 6,4 Hz), 1,80
(1H, m, 6,7 Hz), 1,42 (2H, m, 7,1 Hz), 1,37-1,22 (4H, m), 0,93 (6H,
d, 6,7 Hz), 0,89 (3H, m) ppm.
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Isomerisierung Variante
1:
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3,1 g des rohen Zwischenprodukts
aus der Umsetzung mit Isobutylamin werden in 20 ml Toluol mit 60 mg
Iod versetzt und 26 h bei Raumtemperatur gerührt. Es werden 30 ml n-Hexan
zugegeben und das Gemisch bei ca. 18°C 1 h gelagert. Das kristalline
Produkt wird abfiltriert (GC: 86 % 2E,4E-Isomer, 10,5 % 2E,4Z-Isomer).
Durch Umkristallisation aus ca. 30 ml n-Hexan kann ein 95 %iges
Produkt gewonnen werden (Ausbeute 1,6 g).
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Isomerisierung Variante
2:
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3,1 g des rohen Zwischenprodukts
aus der Umsetzung mit Isobutylamin werden in 100 ml Ethanol gelöst und unter
Kühlung
mit einem Quecksilberhochdruckstrahler mit Quarzglas-Tauchrohr 8
Stunden bestrahlt. Die Lösung
wird eingedampft und der ölige
Rückstand
(GC: 22 % 2E,4E-Isomer, 62 % 2E,4Z-Isomer) chromatographisch aufgereinigt
(Ausbeute ca. 400 mg).
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Beispiel 2: Verkostung
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Das trans-Pellitorin wurde in Ethanol
gelöst
und die ethanolische Lösung
dann mit 11 Gew.-%iger Zuckerlösung
verdünnt
(Endkonzentration: c). Zur Verkostung wurden jeweils ca. 5 ml der
Zuckerlösung
heruntergeschluckt. Eine Gruppe von 6 bis 8 Prüfern hat die Lösung verkostet:
c
= 10 ppm: speichelfördernd,
leicht kribbelnd, nicht scharf
c = 20 ppm: speichelfördernd,
leicht betäubend,
leicht fettig, schwach fruchtig, kribbelnd, lang anhaltend, nicht scharf
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Beispiel
3: Anwendung in einer Zahnpasta
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Die Inhaltsstoffe der Teile A und
B werden jeweils für
sich vorgemischt und zusammen unter Vakuum bei 25 – 30°C 30 min
gut verrührt.
Teil C wird vorgemischt und zu A und B gegeben; D wird hinzugefügt und die
Mischung unter Vakuum bei 25 – 30°C 30 min
gut verrührt.
Nach Entspannung ist die Zahnpasta fertig und kann abgefüllt werden.
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Beispiel
4: Anwendung in einem zuckerfreien Kaugummi
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Teile A bis D werden gemischt und
intensiv geknetet. Die Rohmasse kann z.B. in Form von dünnen Streifen
zu verzehrfertigen Kaugummis verarbeitet werden.
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Beispiel
5: Anwendung in einem Mundwasser
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Die Inhaltsstoffe der Teile A und
B werden jeweils für
sich gemischt. Teil B wird langsam in Teil A eingerührt, bis
die Mischung homogen ist.